Mitgliedsantrag

Informationen zur Mitgliedsschaft

Für die Vereinsmitgliedschaft ist eine schriftliche Beitrittserklärung einzureichen. Sie beginnt mit dem in der Erklärung genannten Zeitpunkt. Das Formular zur Mitgliedsschaft findest Du hier.

Die Mitgliedschaft kann nur durch einen schriftlichen freiwilligen Austritt zum Ende eines Quartals (31.03., 30.06., 30.09., oder 31.12.) beendet werden, wenn die Erklärung mindestens 6 Wochen vor Ende des Quartals dem Verein zugestellt wird.

Die Mitgliedschaft endet in anderen Fällen ohne Austrittserklärung:

-          bei Tod

-          Ausschluss durch den Vorstand bei Vernachlässigung von Mitgliedspflichten

Durch Vorstandsentscheidung können Mitglieder ausgeschlossen werden, die mit der Beitragszahlung 6 Monate oder länger in Rückstand sind.